Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden darf.
Altgeräte müssen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer an einer geeigneten Sammelstelle abzugeben.
Durch die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten sollen mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten Sammelstellen der kommunalen Abfallentsorgung abgeben.
Dort werden Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos angenommen.
Wenn Sie ein neues Elektro- oder Elektronikgerät kaufen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzugeben.
Bitte beachten Sie, dass jeder Endnutzer selbst dafür verantwortlich ist, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu löschen, bevor diese abgegeben werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
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